Wir brauchen deine Unterstützung.
Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,
die GRÜNEN in Neuburg-Schrobenhausen sind auf die Unterstützung der Bürger*innen angewiesen, da wir – im Gegensatz zu anderen Parteien – keine großen Spenden aus der Wirtschaft erhalten. Unsere politischen Gegner verfügen über immense finanzielle Ressourcen, mit denen sie ihre Wahlkämpfe bestreiten. Deshalb sind wir auf deine Hilfe angewiesen. Jeder Euro zählt und hilft uns, unsere Vision einer nachhaltigen und gerechten Zukunft weiter voranzutreiben.
Für eine grüne Zukunft: Spende jetzt!
Spenden kannst du direkt per Überweisung auf unser Konto:
Empfänger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Neuburg-Schrobenhausen
IBAN: DE22 7215 2070 0000 0141 34
BIC: BYLADEM1NEB (Sparkasse Neuburg-Rain)
Wie funktionieren Parteispenden?
Die Spende an den Kreisverband Neuburg-Schrobenhausen ist selbstverständlich steuerlich absetzbar. Für jede gespendete 100 Euro erhältst du im Zuge der Steuererklärung 50 Euro vom Finanzamt zurück.
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatstragende- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300 € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825 € bzw. 1.650 €, von der Steuerschuld abgezogen werden. Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.
Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Deiner persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Deine Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (EU-Datenschutzgrundverordnung, Telemediengesetz).
Wir weisen darauf hin, dass wir im Zuge der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gemäß Parteiengesetz § 25 (3) verpflichtet sind, deinen Namen und Anschrift zur Veröffentlichung zu melden, wenn deine Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Mandatsträgerbeiträge einen Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro im Jahr übersteigen. Gemäß § 23 Parteiengesetz muss unser Rechenschaftsbericht von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden. Dazu sind wir verpflichtet, auf Nachfrage personenbezogene Daten zu übermitteln. Auch das zuständige Finanzamt kann zur Prüfung Einsicht in personenbezogene Daten verlangen.
Schließlich sind wir gesetzlich verpflichtet, Name, Anschrift und Zahlungsdaten ab Zahlung zehn Jahre lang aufzubewahren. Anschließend werden deine Daten automatisch gelöscht.