Gestern erst die konstituierende Sitzung, direkt darauf unser erster Antrag zur Wirtschaftsförderung in Neuburg.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ab 18. Mai 2020 dürfen die Speisegaststätten unter strengen Auflagen die Außenbewirtung wieder beginnen, nachdem sie über Wochen hinweg drastische Umsatzausfälle tragen mussten. Nach Rücksprache mit einigen Gastronomen, und um den Gastronomen die Chance zu geben, trotz der Hygiene- und Abstandsauflagen doch so viel wie möglich vom verlorenen Umsatz gut zu machen und ihre Angestellten aus der oftmals beantragten Kurzarbeit möglichst vollständig zurückzuholen, stellen wir folgenden
Antrag:
- Das Amt für öffentliche Ordnung soll angewiesen werden, Neuburger Gastronomen mit Außenbewirtung unbürokratisch, kurzfristig und wohlwollend zusätzliche Außenflächen im direkten Umfeld des Betriebes zu gewähren, soweit Fluchtwege, Gehsteige etc. weiterhin passierbar sind. Dies kann z.B. durch Freigabe von öffentlichen Flächen (Beispiel Spitalplatz/Schrannenplatz), zwei bis vier Parkplätzen im direkten Umfeld der Gaststätte gewährt werden (Beispiel Amalienstraße/Schloss), oder durch Flächen auf Spielstraßen, die dann für den Verkehr – gegebenenfalls teilweise – gesperrt werden (Beispiel Weinstraße).
- Den Antrag hierfür können Gastronomen formlos zusammen mit einem Foto der begehrten Fläche im Ordnungsamt einreichen. Die zusätzliche Fläche soll die Größe der ursprünglich gewährten Fläche nicht übersteigen.
- Die Flächen werden täglich jeweils von 15-20 Uhr (Ausschank-Ende) kostenfrei zur Sondernutzung überlassen, Tische und Ware sollen außerhalb dieser Zeiten von Parkplätzen entfernt werden.
- Diese kostenlose Sondernutzung wird bis zum 31.12.2020 gewährt.
- Ebenso soll für Anfragen für Außenverkauf für Einzelhändler verfahren werden, die ebenfalls häufig einen vollständigen Umsatzausfall zu beklagen haben, sofern rechtlich zulässig.
Durch die abendliche zeitliche Beschränkung halten wir diese Regelung auch für die Anwohner für tragbar. Wir zielen darauf ab, unseren Gastronomen und Gewerbetreibenden nach Kräften den Neustart zu erleichtern.