Gemeinderatssitzung am 24.03.2014

Bebauungsplan Nr. 33 „Am Linnerberg-Ost“ im GT Adelshausen
Der Architekt Herr Ohlsen stellt den Bebauungsplanentwurf vor.
Bereits vor vier Jahren wurde mit den Planungen dieses Bebauungsplanes begonnen. Die Planungen haben so viel Zeit in Anspruch genommen, weil vorab untersucht werden musste, wie das anfallende Regen- und Abwasser am besten sicher durch Adelshausen geleitet werden kann.
Inzwischen hat man sich auf ein Mischsystem für das zu überplanende Gebiet festgelegt, d.h. Schmutzwasser wird getrennt vom Regenwasser abgeleitet werden. Das Gelände ist insgesamt nicht so gut versickerungsfähig, so dass das Wasser zwingend abgeleitet werden muss. Es sind zwei Rückhaltebecken geplant. Ein offenes und ein unterirdisches in Form eines dicken Rohres.
Überplant werden Grundstücke von vormals drei Grundstückseigentümern. Es sollen 27 Baugrundstücke entstehen, die durch eine Verlängerung der vorhandenen Straße, daran einer ringförmigen Straße und einer kurzen Stichstraße erschlossen werden sollen.
Im Bebauungsplan sind vier Typen von Häusern vorgesehen.
Ganz oben am Berg sollen Häuser des Typs A stehen. In der Mitte im wesentlichen Häuser des Typs B und C und ganz unten am Hang sind auch Doppelhäuser des Typs D möglich. Die einzelnen Festsetzungen zu den Gebäudetypen sind wie folgt geplant:

Typ A Typ B Typ C Typ D
GRZ 0,3  0,3  0,3  0,3
GFZ  0,5  0,4  0,5  0,5
Vollgeschosse  II  I+D  II  II
Gauben  nein  ja  nein  nein
max. Wandhöhe  6,30 m  4,30 m  6,30 m  6,60 m
Bauweise offen offen offen offen
Hausart Einzelhaus Einzelhaus Einzel- oder Doppelhaus Einzel- oder Doppelhaus

Die Abstandsflächen der Häuser beziehen sich dann immer auf die Fertigbodenhöhe und diese wird im Bebauungsplan je Grundstück klar definiert.
Die Häuser werden im Wesentlichen über die Zellgasse erschlossen und angefahren. Eine Anfahrt über die Pfarrgasse ist ebenfalls möglich.
Gemeinderat Ippi merkt an, er könne sich nicht vorstellen, dass die Dächer der Häuser nicht über den Berg schauen würden. Er meint, es könne dann wieder zu Problemen kommen. Möglicherweise müsse die Gemeinde dann wieder Pflanzungen vornehmen, wie schon beim ersten Baugebiet am Linnerberg.
Bürgermeister Kothmayr weist darauf hin, dass das Landratsamt ja im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auch dazu gehört würde.

Weiterhin sind für diesen neuen Bebauungsplan folgende Festlegungen vorgesehen:
Die Abstandsflächen errechnen sich nach der BayBO ausgehend von der Fertigfußbodenhöhe der Gebäude. Diese wird im Bebauungsplan je Grundstück festgesetzt.
Erlaubt sind Satteldächer, Walmdächer, Zeltdächer und Flachdächer. Die Dachüberstände werden an der Traufe auf 60 cm und am Giebel auf 50 cm begrenzt.
Garagen dürfen auch ans Haus angebaut und in das Haus integriert werden.
Die Dachneigung beträgt bei den Häusern bis zu 25 °, bei Häusern des Typs B ist eine Dachneigung bis 45 ° erlaubt. Die Firstrichtung läuft von West nach Ost. Aufständerungen für Solar werden nur auf Flachdächern gestattet. Gauben erst ab einer Dachneigung von 30 °. Zwerggiebel bis zu 1/3 der Gebäudelänge sind zugelassen. Der First eines Zwerggiebels muss unter dem Hauptfirst liegen. Dacheinschnitte sind zulässig. Die Dacheindeckung muss in Rot- oder Grautönen erfolgen.
Garagen und Parkplatzeinfahrten sind nur innerhalb der im Bebauungsplan markierten Grenzen zulässig.
Grundstücke können geteilt werden, wenn eine Mindestgrundstücksfläche von 350 m² verbleibt. Zäune dürfen bis zu 1,20 m Höhe errichtet werden (incl. Sockel). Stützmauern dürfen maximal 70 cm Geländeunterschied ausgleichen.
Befestigte Flächen sind auf ein Minimum zu begrenzen und versickerungsfähig zu gestalten.
Private Grundstücksflächen sind nach landschaftsplanerischen Grundsätzen mit heimischen Gewächsen zu bepflanzen. Ein Laub- oder Obstbaum pro 300 m² Grundstücksfläche ist zu pflanzen.
Die Entwässerung erfolgt über ein Mischsystem.
Der Gemeinderat stimmt diesem Vorentwurf und der Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu.

Breitbanderschließung der Gemeinde Karlskron – Fragebogenaktion
Bürgermeister Kothmayr stellt den Entwurf eines Fragebogens vor mit dem die Bürger zum Breitbandausbau und speziell zu ihrem persönlichem Bedarf befragt werden sollen.
Aufgeführt im Fragebogen ist der Ausbau mit FTTB – also Glasfaser bis ins Haus und der Ausbau mit VDSL – also Glasfaser bis an den Verteilerkasten und dann weitere Erschließung der Haushalte mit Kupfer.
Im Fragebogen werden die Kosten, die Leistungsfähigkeit und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Technologie kurz angeführt.
Möglich wäre die Verteilung der Fragebögen in Form eines Sondergemeindeblattes. Die Bürger hätten die Möglichkeit anzugeben, welchen Bedarf sie haben und ob sie ggf. auch bereit wären für einen Glasfaseranschluss zu bezahlen.
Gemeinderätin Froschmeier ist der Meinung, die Bürger müssten persönlich angeschrieben werden und es müsste ihnen auch mitgeteilt werden, dass die bisherigen Verträge keine Gültigkeit mehr hätten.
Des weiteren sagt sie, die Bürger sollten über die neuesten Entwicklungen in einer Info-Veranstaltung informiert werden.
Gemeinderat Bährle meint, der Entwurf des Fragebogens werde bei den Bürgern kein Vertrauen fördern. Im Vorfeld müsse eine Info-Veranstaltung stehen.
Gemeinderat Ippi sagt, es wäre doch gesprochen worden, dass die Bürger in den Bürgerversammlungen gut über den Sachstand bei der Glasfaser informiert werden könnten.
Der Gemeinderat beschließt, dass das Thema Glasfaser in den Bürgerversammlungen thematisiert wird und sich dann der neue Gemeinderat damit befassen soll.

Bürgermeister Kothmayr teilt mit, dass eine Anfrage beim Wasserwirtschaftsamt ergeben habe, dass die Karlskroner Kläranlage auch für 4.500 Einleiter leistungsfähig genug wäre.

Gemeinderat Glöckl erinnert nochmals daran, dass die Kanalabdeckungen im Baugebiet in Pobenhausen endlich durch Abdeckungen ohne Löcher ausgetauscht werden müssen, weil sonst der ganze Sand aus den Baustellen und den Äckern in den Kanal gespült wird.

Gemeinderätin Froschmeir weist darauf hin, dass die Waldinger Straße Risse habe. Sie fragt nach der Gewährleistungsfrist und bittet, dass man sich darum kümmert.

Gemeinderätin Froschmeir bedankt sich mit einem Blumenstrauß bei der Verwaltung insbes. Frau Kolisnek für die reibungslose Durchführung der Kommunalwahlen.

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