1. Die Niederschrift vom 06.02.2017 wurde genehmigt
2. Bauanträge
Der Gemeinderat erteilt mehrheitlich sein Einvernehmen zu allen eingereichten Bauanträgen. Die Anträge werden an das Bauamt im Landratsamt (Baugenehmigungsbehörde) weitergeleitet.
3. Bauleitplanung Nachbargemeinden
3.1 Gemeinde Karlshuld
Keine Einwände gegen die 10. Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 18 „An der Augsburger Straße“
Keine Einwände gegen die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Flurnummer 259/3 Gemarkung Karlshuld“
3.2 Gemeinde Brunnen
Keine Einwände seitens der Gemeinde Karlskron gegen die Bebauungspläne „Solarpark Brunnen I und Brunnen II“ mit 9. Nutzungsplanänderung
4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
Widmung einer Teilfläche aus der Flur-Nr. 303/63 und 303/71 der Gemarkung Karlskron zu Eigentümerwegen
5. Bestätigung des gewählten Kommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Pobenhausen
6. Kinderkrippenelternbeiträge für Kinder über 3 Jahren
Bedingt durch Kapazitätsgrenzen im Kindergarten haben derzeit nicht alle Eltern die Möglichkeit ihre über dreijährigen Kinder in den Kindergarten wechseln zu lassen. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die von den Eltern zu bezahlenden Kinderkrippenbeiträge für die betroffenen über dreijährigen Kinder auf das gleiche Niveau wie im Kindergarten festzusetzen. Gleichzeitig soll das Vorhaben Erweiterung/Neubau Kindergarten forciert werden.
7. Anschaffung von Hundetoiletten
Der Gemeinderat beschließt nach kontroverser Diskussion 12 Hundetoilette anzuschaffen und an den meistfrequentierten Gassigehstrecken aufzustellen.
8. Anfragen und Mitteilungen
8.1 Kommunale Verkehrsüberwachung
Zusammenfassung 2016: mehr Verkehr, mehr Fahrzeuge, mehr Verstöße, aber weniger hoch, bzw. schnell. Sodass mehr Anträge bearbeitet werden mussten, aber die Einnahmen geringer waren. Die Verkehrsüberwachung zeigt Wirkung, die Geschwindigkeiten gehen runter. Finanzielles Ergebnis 2016 für die Gemeinde: Minus 113,80 Euro
8.2 Abbrennen von Gräben
Seit Jahren werden vor allem im Wiesenbrütergebiet im Bereich zwischen Karlskron und Aschelsried die Grabenränder abgebrannt. Dies ist laut § 39 Abs.5 Nr. 1 BNatSchG ganzjährig verboten.
Eine Meldung an die Untere Naturschutzbehörde des LRA ist bereits erfolgt.