Globalberechnung für die Entwässerungseinrichtung Adelshausen, Aschelsried, Pobenhausen, Probfeld
Festsetzung der Beitragssätze und Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Die Letzte Globalberechnung für die Entwässerungseinrichtung hat am 26.09.1997 stattgefunden. Grundsätzlich ist es ratsam, dass man eine Globalberechnung ca. alle fünf Jahre mal auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Nun wurde wegen des großen Zeitraums, einiger Kanalbaumaßnahmen und neuer Baugebiete in Adelshausen und Pobenhausen eine neue Globalberechnung in Auftrag gegeben.
Herr Schmitt vom Fachbüro Schmitt GmbH & Co KG erläutert, dass Entwässerungsbeiträge nur derjenige zahlt, der neu baut oder wesentlich umbaut.
Der Beitrag, so Herr Schmitt, könne als eine Art „Eintrittsgeld“ zu einer gemeindlichen Anlage gewertet werden. Es handelt sich bei diesem Beitrag keinesfalls um einen kostendeckenden Anteil. Die Gesamtkosten, die nicht über den Beitrag finanziert würden, müssen über die Jahrzehnte über die Gebühren bezahlt werden.
In der Beitragskalkulation werden die Gesamtkosten (= alle bisherigen und in absehbarer Zeit zu erwartenden Investitionskosten) den Grundstücksflächen und Geschoßflächen gegenübergestellt.
Der auf die Grundstücksflächen umzulegende Aufwand beläuft sich auf 30 %, der auf die Geschoßflächen umzulegende Aufwand beläuft sich auf 70 %.
Damit ergibt sich ein Beitrag pro m² Grundstücksfläche von 3,37 EUR. Und ein Beitrag pro m² Geschoßfläche von 21,18 EUR.
Diese Beitragssätze müssen zu 100 % so übernommen werden.
Der Gemeinderat stimmt dem Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit den oben genannten Beiträgen zu.
Die neue Satzung mit den geänderten Gebühren tritt am 01.03.2014 in Kraft.
Widmung Stichstraße vom Rainweg in Grillheim und Widmung Ortsstraße „Am Kornberg“ in Pobenhausen
Der Gemeinderat widmet die beiden Straßen als Ortsstraßen. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde.
Anfrage von Gemeinderat Krammer über die Errichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Josephenburg und Mändlfeld
Herr Merkl von der Polizei hat in einem Schreiben ausgeführt, dass ein Schutzstreifen für Radfahrer eine durch gestrichelte Kennzeichnung markierte Fahrbahn für Radfahrer ist.
Ein Schutzstreifen kann nur innerhalb von geschlossenen Ortschaften und nur auf Straßen aufgebracht werden, die auf 50 km/h beschränkt sind. Der verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass 2 PKWs aneinander vorbeifahren können.
Schutzstreifen sind nur innerorts zulässig. Alleine schon deshalb kommt ein Schutzstreifen zwischen Josephenburg und Mändlfeld nicht in Frage.
Radfahrstreifen sind durchgängig markierte Streifen, die mindestens 1,5 m breit sind und von Autos nicht befahren werden dürfen. Würde man die Breite von 1,5 m von der Ortsverbindungsstraße abziehen, wäre ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich. Deshalb ist auch die Anbringung eines Radfahrstreifens nicht möglich
Überwachung des fließenden Verkehrs in Karlskron – Meßstatistik 2013
Insgesamt wurde der fließende Verkehr in Karlskron im Jahr 2013 über 135,58 Stunden überwacht. 18.352 durchfahrende Fahrzeuge wurden gemessen und 1.416 Verfahren wegen zu schnellen Fahrens wurden eingeleitet.
Bürgerversammlungen 2014Bürgermeister Kothmayr gibt die Termine für die Bürgerversammlungen bekannt:
02.04.2014, 19,30 Uhr Karlskron
03.04.2014, 19.30 Uhr Pobenhausen
10.04.2014, 19.30 Uhr Aschelsried