Grüner Kreisverband begrüßt Klage des Bund Naturschutz gegen das Postverteilzentrum in Weichering

Der Kreisverband begrüßt die Klage des Bund Naturschutzes in Bayern gegen das geplante Postverteilzentrum in Weichering. Dadurch wird zumindest ein wesentlicher Kritikpunkt juristisch überprüft: Der Standort im Außenbereich an der zweispurigen B 16.

Wir teilen die Bedenken, dass dieser Standort tatsächlich genehmigungsfähig ist. Mit der Umsetzung des Baurechts für das Paketzentrum zwischen Maxweiler und Weichering ergäbe sich wie mehrfach über die Presse kommuniziert, eine massive Zunahme des lärmintensiven Schwerverkehrs in den sensiblen Nachtzeiten. Bei guter Auslastung wird das Paketzentrums aber auch im Berufsverkehr von 06:00 – 08:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr zu einer deutlichen Verschärfung der Verkehrslage führen.

Soll möglicherweise durch die Ansiedlung eines Logistikbetriebs an diesem Standort der B16-Ausbau forciert werden? Dass der autobahngleiche Ausbau der Bundesstraße wie derzeit geplant stattfinden wird, ist angesichts der Haushaltslage des Bundes und des Gegenwinds aus der Bevölkerung ungewiss. Angesichts des immensen Sanierungsstaus im Straßennetz –insbesondere bei Brücken – werden nicht alle Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans umsetzbar sein. Dass das Projekt B16 hier Priorität erhält, ist aus unserer Sicht eher unwahrscheinlich. Vor allem, weil über einige Parteigrenzen hinweg Einigkeit dahingehend besteht, dass die Ausbaukosten und der Flächenverbrauch in keinem Verhältnis zum Mehrwert stehen. Lärmschutz und Sicherheit sind mit einer Lärmsanierung und der Fortführung der 3-spurigen Ausbauvariante in einer für die Region verträglichen Weise, deutlich kostengünstiger möglich.

Somit wird mit einem fragwürdigen Projekt – dem Logistikzentrum – ein Argument für ein anderes fragwürdiges Projekt – den vierspurigen Ausbau – geschaffen. Die von Kreis und Kommune beschlossenen Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan sind das Gegenteil dessen, was verantwortungsvolle Politik in der heutigen Zeit anstreben sollte: Reduzierung von Verkehr und Begrenzung des Flächenfraßes.