Eil-Antrag Hochwasserschutz: Substanz statt Schaufenster

Die Grünen-Fraktion im Stadtrat ist nicht gegen den gemeinsamen Antrag mit Ausnahme des Punktes zur Goachat-Trasse. Dss sie im Vorfeld nicht unterschrieben hat, hatte vor allem terminliche Gründe. Entscheidend ist aber ja auch nicht, wer einen Antrag einbringt, sondern wie der Stadtrat abstimmt. Außerdem wäre es wichtig, nicht nur allgemeine Appelle zu verabschieden, sondern sich über konkrete Maßnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats liegen zu verständigen.

Zwei wichtige Fragen müssen aber vor einer möglichen Abstimmung aus unserer Sicht sicher geklärt werden:

  • wir werden nur Anträgen zustimmen, die nicht zu einer Verzögerung des laufenden Planfeststellungsverfahrens führen. Der Bescheid des Landratsamtes muss jetzt so schnell wie möglich erlassen werden. Dies gilt vor allem deshalb, weil gerade die Renaturierung der Alten Paar als Maßnahme dort enthalten ist. 
  • alle im derzeitigen Verfahren nicht enthaltenen Maßnahmen, wie die Schaffung von Retentionsräumen an der Weilach oder ergänzende Retentionsmaßnahmen an der Paar oberhalb von Schrobenhausen werden als Ergänzung und Erweiterung der aktuellen Planung in Angriff genommen. Wir werden keinem Versuch zustimmen, die seit 10 Jahren im Verfahren befindliche Planung neu aufzusetzen und weitere Jahre an Planung und Entscheidung in Kauf zu nehmen.

Tatsächlich verschleiert der gemeinsame Antrag etwas die Tatsache, dass die Stadt selbst auf den Hochwasserschutz wenig Einfluss hat. An Beschlüssen und Appellen herrscht kein Mangel. Die konkreten Auswirkungen dieses Antrags auf die Umsetzung von Hochwasserschutz in Schrobenhausen dürften wohl minimal sein. Deshalb sollten sich die Stadt auf ihre Hausaufgaben konzentrieren und bei Forderungen konkret Roß und Reiter benennen. Das bedeutet aus unserer Sicht,

  • dass sofort geklärt werden muss, ob der im April gefasste Beschluss zur Bauleitplanung auf dem Leinfelder-Areal in Anbetracht der Erfahrungen in der Eichendorff-Straße überhaupt noch tragfähig ist. Da von dieser Baurechtsänderung der Zeitplan des Hochwasser-Verfahrens abhängt, hat eine schnelle, rechtssichere Entscheidung höchste Priorität.
  • dass im Rahmen der einzurichtenden Arbeitsgruppe Massnahmen identifiziert werden, die im Hoheitsbereich der Stadt liegen und als Ergänzung zu den in der Zuständigkeit von Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt liegenden Hochwasserfreilegung konkrete Verbesserungen beim nächsten Hochwasserfall bringen können.
  • sollte es nicht gelingen, in den nächsten Monaten den Planfeststellungsbescheid zuwege zu bringen, muss eine Herauslösung des Maßnahmenbündels um die Alte Paar aus der Planung zum Hochwasserschutz mit allen Konsequenzen nachgedacht werden.