Gemeinderatssitzung am 24.02.2014

Vorstellung der Planung für die Sanierung der Eicherstraße im Gemeindeteil Grillheim
Die Eicherstraße ist etwa 1,5 km lang und der gesamte Straßenverlauf der Eicherstraße muss saniert werden, weil sie sich in einem schlechten Zustand befindet.
Bei der Eicherstraße handelt es sich um eine sehr enge Straße, deren Fahrbahn zwischen 4 und 7 Meter breit ist.
Eine Baugrunduntersuchung an fünf stellen hat ergeben, dass der ungebundene Aufbau frostsicher ist und damit bestehen bleiben und verwendet werden kann.
Die Sanierungsplanung sieht dementsprechend vor, dass der Unterbau bleiben soll. Die Oberfläche der Straße muss mit einem ausreichenden Gefälle neu hergerichtet werden. Links und rechts soll die Straße mit Granitbordsteinen eingefasst werden. Zwischen den Bordsteinen wird ein zweilagiger Asphaltaufbau aufgebracht, bestehend aus einer Tragschicht und einer Deckschicht.
An der grundsätzlichen Entwässerungssituation über Sinkkästen in den Ziegelgraben soll nichts geändert werden. Wo möglich soll die Straße über das Bankett entwässert werden.
Die Kosten für die Sanierung der Eicherstraße belaufen sich am Ende auf 1,3 Mio. Euro brutto.
Die Anlieger werden über Herstellungsbeiträge an den Kosten für den Straßenbau beteiligt. An den Kosten für die Fahrbahn haben die Anwohner einem Anteil zwischen 30 und 50 % zu tragen, an der Straßenbewässerung und der Beleuchtung einen Anteil von 55 bis 65 %.
Falls es Zuschüsse vom Freistaat Bayern für die Sanierung der Straße gibt, kommen diese ausschließlich der Gemeinde zu Gute.
Bürgermeister Kothmayr sagt, dass nun zunächst die Anwohner über die Planungen informiert werden sollen. Es wird einen Termin zur Vorstellung der Planungen für die Bürger geben.

Vorstellung der Planung für die Sanierung der Oberflächenentwässerung des Gehweges entlang der Hauptstraße im Bereich von der Einmündung der Bürgermeister-Stoll-Straße bis zum Hauptkanal
Der Kanal wurde mit der Kamera befahren. Es waren starke Wurzeleinwüchse im Kanal erkennbar. Es gab auch Abschnitte, in denen der Kanal mit der Kamera nicht befahren werden konnte, weil die Kamera nicht durchkam.
Das kommt auch daher, dass sich das Geschiebe von Sand und Kies mit dem eingewachsenen Wurzelwerk verhängt. Im schlimmsten Fall könnte der Kanal so einmal ganz dicht machen.
Zusätzlich zu dieser Problematik wurde festgestellt, dass der Kanal an einem Teilstück wohl vollständig abgesackt bzw. eingebrochen ist. An dieser Stelle kann man froh sein, dass überhaupt noch Wasser abläuft.
Im Bereich der Hofeinfahrt der Familie Eicher geht das 300 mm Kanalrohr in ein 800 mm Kanalrohr über und  mündet dann wieder in ein Rohr mit 300 mm.
Eine Sanierung des Kanals ist dringend erforderlich.
Empfohlen wird eine Sanierung mit Schlauchinlinern. Die Gewährleistung dafür beträgt nach VOB und BGB 5 Jahre, man geht aber von einer Haltbarkeit von 40 Jahren aus.
Die Sanierung des Kanals mit einem Inliner und der nötigen Aufgrabung an der Stelle an der das Rohr abgesackt ist würde Brutto 70.000 EUR betragen. Ein Neubau würde in etwa doppelt so viel kosten.
Gemeinderat Bährle merkt an, dass es an der Gegenüberliegenden Straßenseite ebenfalls schon immer wieder zu Problemen mit dem Kanal gekommen sei. Er schlägt vor, dass auch die Gegenüberliegende Seite noch mit einer Kamera befahren und verfilmt wird und dann entschieden wird, wie weiter verfahren wird.‘
Das Planungsbüro Wipfler wird beauftragt auch den Kanal auf der gegenüberliegenden Straßenseite von der Kirche bis zum Hauptkanal zu verfilmen.
Bei einer Sanierung des Kanals bestünde die Chance, dass auch Förderungen bzw. Zuschüsse abgerufen werden können.

Aufstellung einer Ergänzungssatzung für das Grundstück Fl-Nr. 464/9 Gemarkung Karlskron, Wiesenstraße in Mändlfeld
Der Gemeinderat beschließt für das oben genannte Grundstück eine Ortsabrundungssatzung zu erstellen, damit auf dem Grundstück auch in zweiter Reihe gebaut werden darf.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung für diesen Bereich vorzubereiten.

Behördenbeteiligung zur Innenbereichssatzung Starkertshofen (westliche Teilflächen der Grundstücke Fl-Nrn. 648/4 der Gemarkung Gotteshofen) des Marktes Reichertshofen gemäß § 34 Abs. 6 Satz ! i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Belange der Gemeinde Karlskron nicht berührt bzw. nicht betroffen sind.

Bündelausschreibung für die kommunale Gasbeschaffung in Bayern
Mit Beschluss vom 02.12.2013 hat der Gemeinderat die Ausschreibung für die Gasbeschaffung für die Zeit von 01.10.14 – 1.1.19 auf die Kubus GmbH übertragen. Für das Jahr 2018 können zum jetzigen Zeitpunkt keine wirtschaftlichen Preise erreicht werden. Deshalb soll der Lieferzeitraum auf 1.1.18 verkürzt werden, damit ein möglichst günstiger Gaspreis erreicht werden kann.
Der Gemeinderat stimmt dem zu.

Breitbanderschließung der Gemeinde Karlskron
Zu diesem Thema ist Herr Himmelstoß von der Fa. IK-T Innovative Kommunikations-Technologien Manstorfer und Hecht GbR aus Regensburg anwesend.
Herr Himmelhoch stellt fest, dass Karlskron bis auf den Ortsteil Pobenhausen bislang nicht optimal versorgt ist.
Eine Alternative wäre, in Karlskron VDSL zu installieren. Das würde ein Glasfaserkabel bis zum Verteiler bedeuten und von dort aus würde man mit den bestehenden Kupferkabeln bis zu den Hausanschlüssen weitergehen. Damit wären Geschwindigkeiten von 50 Mbit/s möglich. Eher sogar mehr. Dieses Modell wird zurzeit fast überall angeboten bzw. angestrebt.
Die Kosten eines solchen Ausbaus würden für Karlskron bei etwa 1 Mio. EUR liegen.
Gefördert werden könnten damit im Moment maximal 500.000 EUR bei Fördersätzen von 40, 50 oder 60 %. Der Prozentsatz der Förderung richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Geplant ist eine Förderung von bis zu 900.000 EUR mit Förderhöchstsätzen bis zu 80 %.

Wenn sich die Gemeinde an einer Gesellschaft beteiligt, ist eine Förderung nicht möglich.

 

Beim Faschingsumzug in Adelshausen ist Wahlwerbung nicht erwünscht. Der Faschingsumzug soll keine Wahlkampfveranstaltung werden!

Frau Schmidl holt im Moment ein Angebot für einen Urnenwagen ein. Damit soll unabhängig vom Bestattungsunternehmer immer ein Urnenwagen zur Verfügung stehen.

Der Landkreis Pfaffenhofen und die beteiligten umliegenden Gemeinden haben einen gemeinsamen Brief die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen verfasst, in dem sie sich gegen die geplanten Einsparungen von Arbeitsstellen bei der WTD aussprechen.

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